Die HLW Leoben verwendet eine webbasierte Notenverwaltung. Lehrkräfte erfassen darin die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler (z. B. Schularbeiten, Tests, Mitarbeit, Projekte) und erhalten daraus Prozentwerte und Notenvorschläge. Schülerinnen und Schüler können ihre eigenen Noten einsehen, wenn die Lehrkraft eine Liste dafür freigibt. Diese Seite erklärt, welche Daten dabei verarbeitet werden.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO ist die Schulleitung:
OStR Prof. Mag. Johannes Hanel
Schulleiter der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe Leoben
Kerpelystraße 17, 8700 Leoben
Telefon: +43 5 0248-077
E-Mail: office@hlw-leoben.at
2. Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte für Bundesschulen in der Steiermark ist bei der Bildungsdirektion für Steiermark eingerichtet:
HR Dr. Martin Kremser
Bildungsdirektion für Steiermark
Körblergasse 23, 8011 Graz
E-Mail: datenschutz@bildung-stmk.gv.at
3. Welche Daten verarbeitet werden
Schülerinnen und Schüler
- Vor- und Nachname, Klasse, schulische E-Mail-Adresse und Benutzername (aus dem Schulnetzwerk)
- erfasste Leistungen: Punkte, Teilleistungen, Abgabetermine, Mitarbeitsvermerke mit Datum und gegebenenfalls einer kurzen Anmerkung der Lehrkraft
- daraus berechnete Prozentwerte und Notenvorschläge
Lehrkräfte und Administration
- Vor- und Nachname, Benutzername, E-Mail-Adresse, Rolle und Zeitpunkt der letzten Anmeldung
- Daten zur Zwei-Faktor-Anmeldung
- optional: Zugangsdaten für die WebUntis-Anbindung (verschlüsselt gespeichert)
Technische Daten
- ein Sitzungs-Cookie für die Anmeldung (siehe Punkt 7)
- IP-Adresse und Benutzername bei fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen – zum Schutz vor dem Erraten von Passwörtern
- bei „Diesen Browser merken“: die Browser-Bezeichnung des gemerkten Geräts
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden verarbeitet, um Leistungen festzustellen und zu beurteilen, die Grundlagen der Beurteilung zu dokumentieren, Schülerinnen und Schüler über ihren Leistungsstand zu informieren und Teilnoten mehrerer Lehrkräfte (z. B. in Fächerverbünden) zusammenzuführen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit dem Schulunterrichtsgesetz (SchUG), insbesondere § 18 (Leistungsbeurteilung), und der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO). Die Verarbeitung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Schule; eine Einwilligung ist dafür weder nötig noch vorgesehen. Die technischen Daten dienen der Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32 DSGVO).
Die Notenverwaltung ist eine Rechenhilfe: Sie schlägt Noten vor, die Beurteilung trifft die Lehrkraft. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
5. Wer Zugriff hat
- Lehrkräfte sehen und bearbeiten ihre eigenen Notenlisten. Bei zusammengeführten Noten sehen die beteiligten Lehrkräfte die gemeinsame Übersicht.
- Administratorinnen und Administratoren der Notenverwaltung haben Zugriff, um das System zu verwalten und Lehrkräfte zu unterstützen.
- Schülerinnen und Schüler sehen ausschließlich ihre eigenen Noten, und nur aus Listen, die die Lehrkraft freigegeben hat.
Die Notenverwaltung wird bei einem externen Webhosting-Anbieter (lima-city) auf einem Server in Deutschland betrieben. Der Anbieter verarbeitet die Daten nur im Auftrag der Schule.
Verschickt eine Lehrkraft Noten per E-Mail, geschieht das verschlüsselt über den Mailserver der Schule an die schulische E-Mail-Adresse. Nutzt eine Lehrkraft die optionale Anbindung an WebUntis, werden die Noten der verknüpften Prüfungen an WebUntis übertragen.
Darüber hinaus werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Es gibt keine Werbung, kein Tracking und keine Übermittlung in Länder außerhalb der EU. Schriften und Skripte werden vom eigenen Server geladen, nicht von fremden Diensten.
6. Wie lange die Daten gespeichert werden
- Notenlisten werden je Schuljahr geführt und danach archiviert. Sie werden gelöscht, sobald sie für die Dokumentation der Leistungsbeurteilung und allfällige Rechtsmittelverfahren nicht mehr benötigt werden; die konkrete Aufbewahrungsfrist legt die Schulleitung fest.
- Von einer Lehrkraft gelöschte Notenlisten liegen 30 Tage im Papierkorb und werden dann endgültig gelöscht.
- Fehlgeschlagene Anmeldeversuche werden nur für die Sperrprüfung (15 Minuten) herangezogen.
- Datensicherungen liegen geschützt auf dem Server und sind über das Internet nicht abrufbar.
7. Cookies
Die Notenverwaltung setzt ausschließlich technisch notwendige Cookies. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich (§ 165 Abs. 3 TKG 2021).
- Sitzungs-Cookie (Lehrkräfte, Administration bzw. Schülerinnen und Schüler): hält Sie angemeldet. Es wird beim Abmelden oder Schließen des Browsers gelöscht; nach 60 Minuten ohne Aktivität endet die Sitzung.
- „Diesen Browser merken“ (nur wenn ausgewählt): erspart bei der Zwei-Faktor-Anmeldung für die eingestellte Dauer (standardmäßig 30 Tage) die Eingabe des Codes. Das Passwort bleibt immer erforderlich.
Tracking-, Analyse- oder Werbe-Cookies werden nicht verwendet.
8. Datensicherheit
- Verbindungen sind verschlüsselt (HTTPS).
- Lehrkräfte und Administration melden sich mit Zwei-Faktor-Anmeldung an.
- Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert; Anmeldungen über das Schulnetzwerk werden dort geprüft.
- Mehrfache Fehlversuche führen zu einer vorübergehenden Sperre.
- Zugriffsrechte richten sich nach der Rolle (Administration, Lehrkraft, Schülerin/Schüler).
9. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Löschung und Widerspruch sind eingeschränkt, soweit die Schule die Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigt.
Wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Rechte an die Schulleitung: office@hlw-leoben.at.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde beschweren: Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at.
Stand: Oktober 2026 · Allgemeine Datenschutzerklärung der Schule: www.hlw-leoben.at/datenschutzerklaerung